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EGVP <-> DE-Mail Gateway

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Ich vermute in diesem Repository soll es vor allem um die Abfrage von Daten aus dem Handelsregister gehen. Für Gründer und kleine Firmen ist aber auch das Gegenstück, nämlich die Eintragung/Hinterlegung interessant.

In der Praxis wird mindestens durch einige Registergerichte gern behauptet, dass dafür ein Notar beauftragt werden müsse. Aus zwei Gründen:

1. Nur dem Notar stünde die Hinterlegung frei.
2. Nur Notare und Anwälte hätten die technischen Voraussetzungen für eine elektronische Übermittlung an die Registergerichte, weil nur diese über einen Zugang zur elektronischen Gerichtspost (EGVP) verfügen würden. (Gerichte nehmen grundsätzlich keine Papierpost mehr an.)

Die Beauftragung eines Notars ist natürlich mit entsprechenden Kosten verbunden. Daher ist es gut zu wissen, dass:

1. nicht alle Dokumente durch einen Notar beurkundet werden müssen. Beispielweise können Gesellschafterlisten unter bestimmten Umständen auch allein durch den Geschäftsführer hinterlegt werden. Dieser hat ja auch die Pflicht diese aktuell zu halten. Es besteht also ein Interesse solche Aktualisierungen selbst durchzuführen.
2. es ein DE-Mail <-> EGVP Gateway gibt, welches Absender authentifizierte DE-Mails an die EGVP Postfächer der Registergerichte zustellen kann. Dafür benötigt man lediglich ein DE-Mail Konto.

Die Herleitung der DE-Mail Adresse des Registergerichts aus der EGVP ID ist [hier beschrieben](https://ervjustiz.de/der-ungeliebte-sichere-uebermittlungsweg-die-de-mail-aus-sicht-des-gerichts). Mittlerweile sind auch einige DE-Mail Adressen von Registergerichten direkt im DE-Mail Verzeichnisdienst eingetragen.

Auf diesem Wege habe ich bei zwei Registergerichten erfolgreich Gesellschafterlisten hinterlegt. Allerdings bekam ich dann durchaus auch verwunderte Anrufe, in denen mir eröffnet wurde, dass ich "in 15 Jahren" der einzige sei, der "auf diesem Wege etwas einreicht". Teilweise habe ich hier heftige Gegenrede erfahren, bis mir endlich ein kompetenter Rechtspfleger bestätigte, dass dies theoretisch der einzig gangbare Weg ist, der auch vom Gesetzgeber so gewollt sei.

Das EGVP <-> DE-Mail Gateway ist nicht wirklich eine API aber ggf. trotzdem eine Einrichtung, deren Dokumentation sich lohnt. Es ist für mich eine Frage des Prinzips: Ich muss als Geschäftsführer etwas aktuell halten und darf dafür keinen einfachen Papierbrief benutzen? Dann gebt mir die entsprechenden Mittel in die Hand. Ich konnte jedoch keine Dokumentation von öffentlicher Stelle finden. Faktisch nutzt heute jeder einen Notar dafür oder bettelt bei Gericht als Härtefall in Papierform einreichen zu dürfen. Mich würde es freuen, wenn es andere Gründer demnächst leichter hätten und auf eine kleine Doku zugreifen könnten.

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